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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alexander Siegert, CAD-Schmiede, Birkenstraße 28, 70806 Kornwestheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Konstruktionsleistungen, 3D-Druck, Sonderanfertigungen sowie den Verkauf eigener Produkte (z. B. SNAP-CORE, FunkFix).

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen werden wie Unternehmer behandelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.

(2) Die Darstellung von Produkten auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Wirken sie sich auf Preis oder Termin aus, stimmen die Parteien dies vorab ab.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Maße, Daten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Termine, Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Abnahme

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über, auch beim Versand.

(3) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(4) Konstruktionsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe und Aufforderung zur Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer ihn mit der Aufforderung auf diese Folge in Textform hingewiesen hat.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Das gilt insbesondere für den Kauf der Serienprodukte SNAP-CORE und FunkFix.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. individuell konstruierte oder angepasste Teile.

(3) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.

(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, für Leistungen, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet werden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sowie für Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB.

(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen ohne Einschränkung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Konstruktionsleistungen werden nach dem Stand der Technik und den vom Auftraggeber genannten Anforderungen erbracht. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen obliegt die abschließende Prüfung, Freigabe und Zulassung für den konkreten Einsatzzweck dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Rechte an Konstruktionsdaten

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den vereinbarten Arbeitsergebnissen (z. B. Zeichnungen, Stücklisten, Exportformate wie STEP oder PDF) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für den vereinbarten Zweck zu nutzen, insbesondere zur Fertigung, Änderung und Weitergabe an seine Fertigungspartner.

(2) Native CAD-Dateien (Quelldateien mit Konstruktionshistorie) werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist. Weitergehende Rechte, etwa ein ausschließliches Nutzungsrecht, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Allgemeines Know-how, Standardelemente und Methoden des Auftragnehmers bleiben von der Rechteeinräumung unberührt und dürfen von ihm weiter verwendet werden.

(4) Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen und Daten behandelt der Auftragnehmer vertraulich und gibt sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Kornwestheim).

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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